Abkochgebot für das Trinkwasser im Bereich Nausitz/Gehofen

Meldung vom 24.08.2023

Abkochgebot für Leitungswasser im OT Nausitz

Das Trinkwasser im Bereich Nausitz/Gehofen weist bakterielle Verunreinigungen auf.

Befolgen Sie ab sofort bis auf Widerruf unbedingt die folgenden Anweisungen des
Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
Landratsamt Kyffhäuserkreis Kyffhäuser Trink- und Abwasserverband
Gesundheitsamt Am Westbahnhof
SG Hygiene und gesundheitlicher Umweltschutz 06556 Artern
Tel. 03632 741941 Tel. 03466 3290

Nach Dienstende über den Bereitschaftsdienst
Tel. 03631 89380
gezeichnet
Dipl. Med. S. Hausweiler
FÄ für Innere Medizin
FÄ für Öffentliches Gesundheitswesen
Amtsärztin

 

Das offizielle Schreiben vom Landratsamt finden haben wir als PDF-Datei (siehe unten) angehängt.

Abkochgebot-zum-ndern.pdf
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