Bewerbung für die Wahl der Schiedsperson für Roßleben-Wiehe

Meldung vom 28.03.2025

Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchstG - in der Bekanntmachung vom 17. Mai 1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2022 (GVBl. S. 199), richtet jede Gemeinde eine Schiedsstelle ein. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedspersonen) wahrgenommen.

Zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Roßleben-Wiehe sind die Schiedspersonen für eine 5-jährige Amtszeit neu zu wählen.

Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Vorrausetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Die Schiedsperson wird für fünf Jahre (Amtszeit 2025- 2030) vom Stadtrat gewählt und ist ehrenamtlich für das Land Thüringen tätig. Für jede Schiedsperson wird mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung des zuständigen Amtsgerichtes und werden vom Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet.

 Wer kann sich für dieses Amt bewerben?

Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Zu Beginn der Amtsperiode haben Sie mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet und wohnen im Bereich der Schiedsstelle.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

• wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,

• eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

• eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist,

• eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

 Als Schiedsperson soll darüber hinaus nicht gewählt werden, wer

• gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, oder

• wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi - Unterlagen - Gesetzes (StUG) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 StUG gleichgestellte Person, für das Amt nicht geeignet ist.

Sie möchten einer der gesuchten Schiedsfrauen oder Schiedsmänner werden?

Dann richten Sie bitte Ihre formlose Bewerbung bis zum 30. April 2025 an die Stadtverwaltung Roßleben-Wiehe, Hauptamt, Schulplatz 6, 06571 Roßleben-Wiehe oder an hauptamt@rossleben-wiehe.de.

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an:

• Name, Vorname, Geburtsname

• Anschrift

• Geburtstag, Geburtsort

• Beruf

• Telefon, E-Mail-Adresse (wenn vorhanden)

Bitte bestätigen Sie in Ihrer Bewerbung, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Daten an den Stadtrat der Stadt Roßleben-Wiehe weitergegeben werden dürfen. Die Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Wahl durch den Stadtrat der Stadt Roßleben-Wiehe. Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel.: 034672 / 863 210 oder per E-Mail unter hauptamt@rossleben-wiehe.de zur Verfügung.

 

Gez. Steffen Sauerbier

Bürgermeister

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